Was ist zu tun, wenn ich in einen Rechtsstreit verwickelt werde?
Deckungszusage einholen
In vielen Fällen hilft im ersten Schritt eine telefonische Rechtsberatung. Ihr Versicherer hat in der Regel eine mit Juristen besetzte, kostenfreie Hotline. Kann ihr Problem da nicht gelöst werden, sollten Sie sich im nächsten Schritt an ihren Anwalt wenden.
Damit ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten eines Rechtsstreits übernimmt, müssen Sie sich zuerst eine sogenannte Deckungszusage einholen. In dieser bestätigt ihnen ihr Versicherer, ob und in welchem Rahmen sie für die von ihnen benannte Streitigkeit Versicherungsschutz übernimmt. Erst nach Vorlage dieser Deckungszusage können Sie sicher sein, dass Sie, bis auf einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt, keine Kosten für den Rechtsstreit zu tragen haben.
Sie können die Deckungszusage bei ihrem Versicherer selbst einholen, empfehlenswerter ist es jedoch, damit ihren Anwalt zu beauftragen. Dieser legt den Fall der Versicherung da und beschreibt, welche Maßnahmen er zu ergreifen gedenkt. Wenn Sie nicht selbst Juristin oder Jurist sind, kann ihr Anwalt das im Zweifelsfall besser als Sie und eventuelle Missverständnisse sind auszuschließen.
Bei Bescheiden oder Strafbefehlen sollten Sie darauf achten, die Ein- oder Widerspruchsfrist von i.d.R. drei Wochen einzuhalten, solange Sie auf ihre Deckungszusage warten, da diese ansonsten rechtskräftig werden. Gleiches gilt bei Kündigungen durch den Arbeitgeber: Eine Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens erheben.
Was tun, wenn der Versicherer die Deckungszusage verwehrt?
Rechtsschutzversicherer prüfen bei der Anfrage einer Deckungszusage i.d.R. fünf Kriterien:
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Ist der Sachverhalt Bestandteil der versicherten Rechtsgebiete?
Bei Verkehrsrechtsfragen benötigen Sie z.B. der Baustein Verkehrsrechtsschutz. -
Gibt es gegebenenfalls noch eine Wartezeit?
Insbesondere bei Arbeits- oder Wohnungsrechtsschutz haben Sie im Vertrag i.d.R. eine Wartezeit von drei Monaten vereinbart. -
Gibt es besondere Risikoausschlüsse?
Für einige Rechtsfragen sind in den Vertragsbedingungen bestimmter Tarifen Risikoausschlüsse vereinbart. Häufige Beispiele sind die Verletzungen von Urheber- und Markenrechten oder die Mitversicherung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Kapitalanlagen. -
Hat der Rechtsstreit hinreichende Erfolgsaussichten?
Sollte der Versicherer die Deckungszusage nach Prüfung der Unterlagen aus diesem Grund ablehnen, muss er das begründen. -
Wird ein Rechtsstreit nur mutwillig geführt?
Mutwilligkeit wird unterstellt, wenn die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens in keinem vernünftigen Verhältnis zum Erfolg stehen. Jedoch darf der Versicherer die Deckungszusage nicht kategorisch ablehnen, wenn es bei den Streitigkeiten nur um geringe Beträge geht.
Lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab, sollten Sie als erstes nachfragen, welche die Gründe dafür sind. Erscheint ihnen die Ablehnung als ungerechtfertigt, haben Sie drei Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
Stichentscheid
Voraussetzung für den Stichentscheid ist, dass ihr Vertrag diese Option beinhaltet. Lehnt ihr Versicherer die Deckungszusage wegen geringer Erfolgsaussichten oder auf Grund Mutwilligkeit ab, kann ihr Anwalt in einer Stellungnahme begründen, warum er gute Erfolgsaussichten sieht bzw. die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert stehen. Diese Einschätzung ist für den Versicherer dann bindend.
Schiedsentscheid
Bei einem Schiedsentscheid bestellt die Rechtsanwaltskammer einen Gutachter, dessen Votum für beide Seiten bindend ist. Entscheidet dieser , dass die Deckungszusage zu Unrecht abgelehnt wurde, zahlt ihre Versicherung den Gutachter. Kommt er zu dem Schluss, dass die Zusage zu Recht abgelehnt wurde, zahlen Sie allerdings das Gutachten.
Versicherungsombudsmann
Sie haben auch die Möglichkeit einen Ombudsmann für Versicherungen zu beauftragen. Dieser überprüft in einem für Sie kostenlosen Verfahren, ob der Versicherer die Deckungszusage zu Recht oder zu Unrecht abgelehnt hat.