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Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten kosten nicht nur Nerven, sondern auch schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie finanziell dabei, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Anwalt arbeitet für Klienten mit Rechtsschutzversicherung

Die drei großen Leistungsbereiche der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen. Ob im Berufs- oder Arbeitsrecht, im Straßenverkehr, bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder im Strafrecht.

01

Privatrechtsschutz

Sichert Streitfälle ab, die das private Umfeld betreffen, beispielsweise Streitigkeiten mit Handwerkern, bei Online-Einkäufen oder bei der Schadenabwicklung mit einem Versicherer.

02

Berufsrechtsschutz

Finanzielle Unterstützung bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber, beispielsweise bei einer Kündigungsschutzklage oder einer ungerechtfertigten Abmahnung.

03

Verkehrsrechtsschutz

Hilft bei Streitigkeiten, die durch die Teilnahme im Straßenverkehr entstehen, beispielsweise die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nach einem Unfall.

Vergleichen und berechnen

Sie möchten sich vorab über Leistungen und Beiträge verschiedener Tarife informieren?
Oder Sie wissen genau, was Sie wollen und möchten direkt eine Rechtsschutzversicherung online abschließen?
Dann können Sie hier den Vergleichsrechner starten.

Welche Fälle deckt die Rechtsschutzversicherung ab?

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, finden Sie hier einige Fälle aus den verschiedenen Segmenten der Rechtsschutzversicherung.

Einige Leistungsbeispiele:

Privatrechtsschutz

Berufsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Strafrechtsschutz

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, sind hier für Sie zusammengestellt:

Kinder sind über den Familienrechtsschutz solange mitversichert, wie sie sich in ihrer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Das bedeutet, dass auch volljährige Kinder und Studenten prinzipiell mitversichert sind.

Sie dürfen in der Regel den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass er nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet, da Sie sonst evtl. die Differenz zum höheren Honorar selbst tragen müssen.

Die Rechtsschutzversicherung lässt sich nicht rückwirkend abschließen. Kosten für bereits laufende Streitigkeiten können Sie daher nicht geltend machen.

Teilen Sie Ihrem Anwalt Ihren Versicherer und Ihre Policennummer mit, damit dieser direkt eine Deckungszusage für Sie einholt. Im Anschluss informieren Sie uns bitte telefonisch oder über das Schadenformular auf dieser Seite.

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So zahlt ihre Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie zuallererst prüfen, ob diese ihren Rechtsstreit deckt.