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Hundehalter-Haftpflicht

Für Schäden, die Ihr Hund verursacht, kommt Ihre Privathaftpflicht nicht auf. Sie als Hundebesitzer haften mit Ihrem Privatvermögen. Schützen Sie sich daher mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.

Frau mit Hund und Hundehalter-Haftpflicht

Drei gute Gründe für eine Hundehalter-Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung als Hundehalter ist unbedingt zu empfehlen.

01

Teilweise Pflicht

Täglich verursachen Hunde neben Sachschäden auch Personenschäden, beispielsweise bei Verkehrsunfällen. Daher ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.

02

Sie haften unbegrenzt

Laut Gesetz stellt schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr dar. Daher haften Sie als Hundehalter in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht (Gefährdungshaftung).

03

Umfassender Schutz

Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Neben der Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche werden unberechtigte für Sie abgewehrt. 

Vergleichen und berechnen

Sie möchten sich vorab über Leistungen und Beiträge verschiedener Tarife informieren?
Oder Sie wissen genau, was Sie wollen und möchten direkt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung online abschließen?
Dann können Sie hier den Vergleichsrechner starten.

Welche Schäden deckt die Hundehalter-Haftpflicht ab?

Der Leistungsumfang Ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Hundehalter-Haftpflichtversicherung an.

Neun mögliche Absicherungen sind unter anderen:

Personenschäden

Schäden an Personen, beispielsweise durch Biss, können hohe finanzielle Entschädigungsleistungen zur Folge haben, die die Hundehalterhaftpflicht übernimmt.

Mietsachschäden

Für Mietsachschäden in privat gemieteten Räumen (Mietwohnung, Ferienwohnung) kommt die Hundehalterhaftpflicht auf.

Hundehüter & Familie

Schäden, die Ihr Hund beim Spazierengehen mit Freunden oder Familienangehörigen verursacht, sind mitversichert.

Führen ohne Leine

Führen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht nicht an der Leine und kommt es zu Schäden, zahlt die Hundehalterhaftpflicht dennoch.

Hundeschule

In der Hundeschule sind Schäden am Inventar oder durch Raufereien an anderen Hunden mitversichert.

Welpen

Schäden durch Welpen Ihrer Hündin sind bis zu einem vertraglich festgelegten Alter mitversichert.

Unter Hunden

Verletzt Ihr Hund andere Hunde, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die daraus resultierenden Kosten.

Forderungsausfall

Wird Ihr Hund von einem anderen Hund verletzt, dessen Halter nicht ermittelt werden oder die Kosten nicht zahlen kann, springt Ihre Hundehalterhaftpflicht ein.

Weltweiter Schutz

Achten Sie auf einen weltweiten Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Hund mit auf die Reise nehmen.

Häufig gestellte Fragen zur Hundehalter-Haftpflicht

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, sind hier für Sie zusammengestellt:

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie für Schäden an einem selbst oder am eigenen Eigentum auf.

Kommt es bei der Hundehaltung in der Mietwohnung zu Schäden wie Bissspuren und Kratzspuren am unbeweglichen Mietobjekten wie Bodenbeläge, Türen oder Wände, kommt die Hundehalter-Haftpflicht für die Kosten auf.

Ist die weltweite Deckung eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland. 

Verletzt Ihr Hund einen anderen Hund, so sind Sie mit der Hundehaftpflicht abgesichert. Wird die Haftung geteilt, da beide Hunde nicht ganz unschuldig sind, übernimmt jede Hundehaftpflicht einen Teil der Kosten.

Erleiden Sie durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tieres kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.

Wenn Ihr Hund verstirbt, wegläuft oder von Ihnen veräußert wird, endet die Versicherung umgehend. Informieren Sie Ihren Versicherer oder uns und legen Sie eine Bescheinigung (Tierarzt, Kaufvertrag, Abmeldebescheinigung) bei.

Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.