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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Lebensrisiken. Jeder 4. Erwerbstätige scheidet vor Erreichen des Rentenalters wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben aus. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein bietet in der Regel unzureichenden Schutz. Sichern Sie daher Ihre Arbeitskraft durch eine BU-Versicherung sinnvoll ab.

Frau mit Berufsunfähigkeitsversicherung im Büro

Warum ist eine BU-Versicherung sinnvoll?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wahrscheinlich wichtigste Versicherung von allen. Denn ihre Arbeitskraft ist ihr größtes Kapital. Wenn Sie nicht auf Ihr Einkommen verzichten können, dann sollten Sie es absichern, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt nur rund ein Drittel ihres letzten Einkommens.

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Jeder Vierte

Jeder Vierte wird in Deutschland aufgrund von Unfall oder Krankheit vor der Rente berufsunfähig. Sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab.

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Staatliche Leistungen

Mit den staatlichen Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten.

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Private BU-Versicherung

Eine umfassende finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit bietet Ihnen nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vergleichen und berechnen

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Dann können Sie hier den Vergleichsrechner starten.

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf mindestens sechs Monate nicht ausüben kann. Das sind die wichtigsten Gründe:

[Quelle: MORGAN & MORGAN GmbH, Stand 05/20, Werte gerundet]

Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen
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Erkrankungen des Skelett und Bewegungsapparats
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Krebs und ähnliche Erkrankungen
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Unfälle
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Erkrankungen des Herzens und Gefäßsystems
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Sonstige Erkrankungen
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Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, sind hier für Sie zusammengestellt:

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden, der seine Arbeitskraft absichern möchte oder muss, unabdingbar, denn die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Erwerbsminderungsrente bei Invalidität nur bedingten Schutz. So erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente.

Die Unfallversicherung sichert nur Unfälle ab, während die Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit leistet.

Ein Arzt Ihrer Wahl trifft die Entscheidung und erstellt Ihnen einen Nachweis. Dieser Nachweis wird von uns geprüft und ggfs. um weitere Gutachten ergänzt.

In manchen Tarifen können die Versicherer laut den allgemeinen Vertragsbedingungen den Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen, sofern diese als zumutbar erachtet wird und die versicherte Person diese noch ausüben könnte. Diese Klausel wird als abstrakte Verweisung bezeichnet, findet sich i.d.R. aber nur noch in älteren Verträgen.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen gute Versicherer bereits dann, wenn Sie als Kunde Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Da manche Versicherer erst schauen, ob Sie weder in Ihrem Job arbeiten können noch in einer anderen Tätigkeit, die Ihrer bis dahin erreichten beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Lebensstellung entspricht, ist es wichtig, die Versicherer und Tarife genau zu prüfen. Bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie erst dann Geld, wenn Sie nahezu 100 Prozent invalide sind, Sie also weder Ihrem Job noch irgendeiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können.

Die Höhe der Rentenzahlung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist individuell vereinbar und orientiert sich in der Regel am letzten Einkommen. Die meisten Versicherer sichern maximal ein Niveau von 75 bis 80 Prozent des Nettoverdienstes ab. Ein Beispiel: Wer 2.500 € netto verdient, kann höchstens eine Berufsunfähigkeitsrente zwischen 1.875 und 2.000 Euro vereinbaren.

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