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Kombi-Verträge bei Lebensversicherern

Kein perfektes Duo

Gerne werden notwendige und wichtige Risikoabsicherungen mit einem Kapitalbaustein kombiniert. Warum eigentlich?

Vom „Gefühl her“ eine gute Sache

„Wenn mir nichts passiert, ist das ganze Geld weg“. Das sind häufig vorgetragene Bedenken bei der Überlegung, einen Vertrag zur Risikoabsicherung zu zeichnen – sei es nun z. B. eine BU- oder eine Risikolebensversicherung. Wer will schon Geld für etwas ausgeben, das sie oder er nicht braucht. Oder besser: am Ende hoffentlich nicht gebraucht hat.
Und um die Frage gleich abschließend zu beantworten: „Ja, das Geld ist dann weg“.

Da kann man schon schnell auf die Idee kommen, die Risikoversicherung mit einem Kapitalbaustein zu kombinieren. Der Vorteil: Man zahlt zwar etwas mehr, aber wenn nichts passiert und man den Risikobaustein nie benötigt, „bekommt man am Ende noch etwas raus“. Das gibt einem ein gutes Gefühl.

Das mit dem guten Gefühl ist die eine Sache, das mit der sinnvollen Vertragsgestaltung die andere. Und in der Regel kommt ja nicht die Kundenseite auf die Idee, Kapitalanlage und Risikoabsicherung zu kombinieren, sondern das gute Gefühl bedient der Berater. Die Kombination ist aber leider nicht sinnvoll und bietet keinerlei Vorteile.

Vom Kopf her eine eher nicht so gute Sache

Rechtlich gesehen wohnen dann nämlich zwei eigenständige Verträge unter einem Dach, wobei der Kapitalvertrag der Haushaltsvorstand ist und der Risikovertrag der Mitbewohner. Wenn es die aktuelle Lebenssituation nun erfordert, temporär die Ausgabenseite ein wenig zu drosseln, stehen Sie mit dem Kombi-Vertrag vor einem Problem. Ihre Risikoabsicherung würden Sie gerne aufrecht erhalten, aber mit dem Kapitalteil pausieren? Das geht leider nicht. Sie können nur mit dem ganzen Vertrag pausieren, oder mit der „Zusatzversicherung“, also dem Risikobaustein.
Im letzten Fall sind Sie dann allerdings für den betreffenden Zeitraum nicht versichert, oder Ihnen werden die Beiträge für einen vorher verabredeten Zeitraum gestundet und Sie zahlen sie danach zurück. Was bei einigen Anbietern sogar zinslos geht – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Einen Rabatt oder etwas Vergleichbares, wie man es etwa von Sachversicherungen kennt, die man alle beim gleichen Versicherer hat, gibt es für solche Kombinationen bei Lebensversicherern auch nicht. Und der Kapitalteil des Gesamtbeitrags erwirtschaftet als „Single“ auch den gleichen Ertrag wie in der Produktkombination. Sie verringern nur Ihre Flexibilität. Es spricht also nichts für eine solche Kombination.

Im Gegenteil: möglicherweise lohnt es sich ja, beides bei verschiedenen Gesellschaften zu platzieren. Ist der Risikoteil z. B. eine BU-Versicherung, könnte Anbieter „B“ für Sie der richtige sein und Anbieter „C“ das für Sie passendste Kapitalprodukt haben. Dann reduzieren Sie Ihre laufenden Kosten und erhöhen auch noch den zukünftigen Ertrag im Vergleich zur Produktkombination bei Anbieter „A“.

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