Auswirkungen von Inflation auf die gesetzliche und private Altersvorsorge
Inflation und gesetzliche Altersvorsorge
Steigende Preise gehören dazu. In der Satzung der EZB zur Geldpolitik ist ein Inflationsziel von 2% p.a. sogar verankert. Aber wie wirkt sich das auf die private Altersvorsorge aus?
Stark vereinfacht zieht die Inflation immer Lohnanpassungen nach sich, und die Anpassung der gesetzlichen Renten soll sich an den Löhnen orientieren. Angenommen, das funktioniert einigermaßen, bleibt das Rentenniveau im Verhältnis zu den Löhnen konstant. Die nominellen Zahlen sind nur andere.
Ein Beispiel:
Wir nehmen einen 22-jährigen Berufseinsteiger, der bis zu seinem 67. Lebensjahr im gleichen Unternehmen arbeitet und immer die gleiche Tätigkeit ausübt. Beim immer gleichen Gehalt, sagen wir 4.000 €. Kein sonderlich realistisches Beispiel, aber ein einfaches.
In Szenario I gibt es keine Inflation, daher bleibt sein Gehalt konstant. Bis zu seinem Rentenbeginn wird er (basierend auf den Daten von 2022) 55,5255 Entgeltpunkte gesammelt haben, was einer gesetzlichen Rente von rund 1.898 € entsprechen würde.
In Szenario II beträgt die Inflation jährlich genau den von der EZB angestrebten 2%, Jahr für Jahr. Das Gehalt des Arbeitnehmers wird daher jährlich um 2% angepasst und die Rente steigt gemäß der Lohnentwicklung ebenso. An der Höhe der erreichten Entgeltpunkte ändert das zum Renteneintritt nichts, da sich diese ja aus dem eigenen Gehalt im Verhältnis zum Durchschnittsgehalt aller errechnen. Aber sein letztes Monatsgehalt vor der Rente wird dann 9.751 € betragen und seine gesetzliche Rente wird sich auf rund 4.628 € belaufen.
Das Verhältnis zwischen erster Rente und letztem Gehalt ändert sich in den Szenarien I und II nicht, es beträgt rund 47,5%. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es sich hier ausschließlich um Bruttobeträge handelt, Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt.
Inflation und private Altersvorsorge
Will man nun die Lücke zwischen dem Arbeitseinkommen und der zu erwartenden Rente schließen oder zumindest verringern, ist der Inflationseffekt zwingend zu beachten. Denn das Kapital oder die Rente aus einer privaten Altersvorsorge unterliegt diesem selbstverständlich auch. Ein Kapitalbetrag von 100.000 € hat in der Zukunft eben nicht mehr die gleiche Kaufkraft wie heute.
Zurück zum Beispiel
Unser junger Angestellter erhält nach 5 Jahren im Beruf mit 27 seine erste Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung inkl. Hochrechnung und ist sich bewusst, dass seine prognostizierte Rente nicht ausreichen wird. Nach fünf Arbeitsjahren und ebenso vielen Gehalts- und Rentenanpassungen verdient er nun ertwas mehr als 4.400 € und seine Rente soll 2.095 € betragen. Er schließt eine fondsgebundene private Rentenversicherung ab, und nach seinen Erwartungen sollte er damit eine Zusatzrente von rund 1.100 € generieren. Das diese höher, aber auch niedriger ausfallen kann ist ihm bewusst, aber er rechnet erst einmal mit rund 3.200 € aus gesetzlicher und privater Rente. Wie viele jüngere Menschen vertritt er die These, dass man „im Alter nicht mehr so viel Geld braucht“ und wähnt sicht erst mal auf der sicheren Seite. Seine gesamte Rente beträgt dann knapp 73% seines aktuellen Gehalts, „das sollte später reichen“.
Unabhängig davon, ob seine Annahme zum Kapitalbedarf im Alter richtig ist, wird seine Rechnung nicht aufgehen. Denn wenn er die rund 1.100 € aus seiner privaten Rente zu seiner gesetzlichen aus Szenario II von oben hinzu addiert, kommt er insgesamt auf 5.728 € Rente, und das sind nur noch knapp 59% seines letzten Gehalts vor Rentenbeginn.
Selbst wenn er seine Beiträge für die private Altersvorsorge jährlich mit 3% dynamisiert – also etwas mehr als die beispielhafte Inflation – beträgt seine gesamte Rente nur 64,5% des letzten Einkommens. Was daran liegt, dass seine späteren Zahlungen nur eine kürzere Zeit vom Zinseszins-Effekt profitieren. Um seine „persönliche Zielrente“ in Höhe von 73% zu erreichen, hätte er, trotz dynamischer Anpassungen, mit einem 49% höheren Sparbeitrag starten müssen.