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Gesetzliche Leistung bei Erwerbsminderung

Wie funktioniert die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und wann leistet sie wie viel?

Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten eine Erwerbsminderungsrente für den Fall, dass sie aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr arbeiten können. Ein Überblick, wer wann welche Leistung zu erwarten hat.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Es gibt zwei grundlegende Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um „im System“ der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR) zu sein. Die erste: Sie müssen mindestens 5 Jahre überhaupt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Vorher haben Sie keinen Anspruch, was gleichsam bedeutet, dass junge Berufsanfänger in den ersten 60 Monaten erst mal gar keine Leistung erhalten können.
Die zweite: Sie müssen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Ob am Stück oder in mehreren Intervallen ist nicht entscheidend, aber bei insgesamt weniger als 36 Monaten erhalten Sie keine Leistungen.

Ausnahmen zu dieser Regel sind im Gesetz jedoch auch verankert. Wenn Sie die o.g. Mindestversicherungszeiten nicht erfüllt haben, erhalten Sie nach einer Wartezeit von 20 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie 20 Jahre beispielsweise ununterbrochen in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet haben und während dieses Zeitraums nachweislich ununterbrochen erwerbsgemindert waren.

Wann wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

Wer dauerhaft dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zur Verfügung steht hat grundsätzlichen Anspruch auf die EMR. Dauerhaft heißt hier länger als sechs Monate. Und allgemeiner Arbeitsmarkt bedeutet, dass ihr bisheriger Beruf bzw. ihre ausgeübte Tätigkeit und ihre bisherige Lebensstellung nicht berücksichtigt werden, sondern bei der medizinischen Einschätzung nur beurteilt wird, ob Sie noch irgendeine am Arbeitsmarkt angebotene Tätigkeit ausüben können.

Die medizinische Beurteilung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Im ersten Schritt wird geprüft, ob ihre Arbeitskraft durch medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen wieder ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, wird im zweiten Schritt geprüft, in welchem zeitlichen Rahmen Sie noch irgendeiner Tätigkeit nachkommen könnten.

Hier gibt es nun eine dreistufige Einordnung: Wenn Sie täglich noch mindestens sechs Stunden einer Arbeitstätigkeit nachkommen können haben Sie keinen Anspruch auf eine Leistung. Sofern ihre tägliche „Restarbeitsfähigkeit“ auf einen Rahmen zwischen drei und sechs Stunden taxiert wird, haben Sie Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Und wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachkommen können erhalten Sie die volle EMR.

Wie wird die Höhe Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Höhe der EMR ist abhängig von der Anzahl der Versicherungsjahre und dem erzielten jährlichen Bruttoeinkommen bis zum Versicherungsfall. Die daraus erzielten Entgeltpunkte sind Grundlage für die Rentenberechnung.
Hinzu kommt die sog. Zurechnungszeit, in der Sie keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das ist die Zeit zwischen Beginn der Erwerbsminderung und ihrer – leicht vereinfacht – Regelaltersgrenze, also ihrem gesetzlichen Renteneintritt. Für diese Zeit werden ihnen nach ihrer bisherigen Erwerbsbiographie die durchschnittlich erreichten Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung hinzuaddiert. Und hieraus ergibt sich dann die volle Erwerbsminderungsrente. Die halbe EMR entspricht dann der Hälfte dieses Betrages.

Wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente konkret aus?

Die genaue Höhe der EMR ist abhängig von den o.g. Faktoren und muss als Einzelfallberechnung ermittelt werden. Als Pi-mal-Daumen-Faustregel können Sie damit rechnen, dass ihre Rente ca. ein Drittel ihres letzten Bruttoeinkommens beträgt. Die halbe EMR beträgt dementsprechend ca. ein Sechstel ihres letzten Bruttos.

Wie Altersrenten werden auch Erwerbsminderungsrenten besteuert, wobei nach Berücksichtigung der Freibeträge die tatsächliche Steuerlast auch auf Grund der Höhe der Renten relativ gering ausfällt.
Beachten sollten Sie auch, dass abgesehen von der der Arbeitslosenversicherung auch weiterhin alle Sozialabgaben auf ihre EMR fällig sind, also Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Fazit

Sofern Sie nicht in der Lage sind, ihre Lebenshaltungskosten langfristig aus ihrem Vermögen zu finanzieren, werden Sie ihren bisherigen Lebensstandard nur mit ihrer Erwerbsminderungsrente nicht annähernd halten können. Daher sollten Sie sich zusätzlich um private Versicherungslösungen wie beispielsweise eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsabsicherung bemühen.
Einen Überblick über Beiträge und Leistungen von BU-Versicherungen können Sie sich auf unserer Seite verschaffen, für eine individuell passende Ausgestaltung empfehlen wir jedoch unseren professionellen Rat.

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