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Kfz-Versicherung

Schnell passiert im Straßenverkehr durch eine kleine Unachtsamkeit ein großer Schaden. Gut, wenn Sie dann optimal versichert sind. Schützen Sie sich, Ihre Mitfahrer und Ihr Fahrzeug mit einer Kfz-Versicherung.

Auto mit Kfz-Versicherung unterwegs an sonnigem Tag

Die drei Bestandteile der Kfz-Versicherung

Die Hauptbestandteile der Kfz-Versicherung sind die Kfz-Haftpflicht sowie die Kaskoversicherung, die sich wiederum in die Teilkasko und Vollkasko unterteilt. Wer in Deutschland ein motorisiertes Fahrzeug besitzt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig, jedoch ebenso sinnvoll.

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Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland vorgeschrieben. Sie leistet bei Schäden an Personen, Fahrzeugen und Sachen, die Sie mit Ihrem Kfz verursacht oder mitverschuldet haben.

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Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Versichert sind beispielsweise Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Kurzschluss, Sturm, Hagel, Überschwemmung sowie Wildunfälle.

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Vollkasko

Die Vollkasko erweitert die Leistungen der Teilkasko um Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch böswillige Beschädigungen Fremder (Vandalismus).

Vergleichen und berechnen

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Dann können Sie hier den Vergleichsrechner starten.

Welche Schäden zahlt eine gute Kfz-Versicherung?

Die Auswahl einer guten Kfz-Versicherung ist nicht einfach. Achten Sie weniger auf beworbene Extras wie Rabattschutz und Schutzbrief, als auf die Erfüllung der hier aufgeführten Mindeststandards.

Worauf zu achten ist:

Erhöhte Deckungssummen

Mit Deckungssumme ist immer die Versicherungssumme gemeint, also der Wert, bis zu dem ein Versicherer für Schäden einspringt. Wir achten auf hohe Versicherungssummen mit mindestens 50, besser 100 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden pro Schadenfall.

Mallorca-Police

Unter der sogenannten Mallorca-Police oder -Deckung versteht man die in der Regel beitragsfreie Zusatzdeckung bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen im europäischen Ausland. Damit sind Sie auch im Urlaub gut haftpflichtversichert.

Grobe Fahrlässigkeit

Wir achten auf den Verzicht auf den sogenannte “Einwand der groben Fahrlässigkeit”. Das bedeutet, dass der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht kürzt. Ausgenommen sind jedoch immer Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten sowie bei Diebstahl, wenn es dem Dieb allzu leicht gemacht wurde.

Marderbiss und Wildschadendeckung

Wir achten darauf, dass nicht nur die durch Marderbiss verursachten Schäden an Schläuchen, Leitungen und Verkabelungen übernommen werden, sondern auch die Folgeschäden. Bei Wildschäden achten wir darauf, dass nicht nur Haarwild wie Rehe und Wildschweine, sondern auch beispielsweise Kühe und Pferde abgesichert sind.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, sind hier für Sie zusammengestellt:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und zahlt die Kosten für Schäden, die Sie gänzlich oder teilweise im Straßenverkehr verursachen. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig und übernimmt die Kosten bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.

Eine Kaskoversicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchten. Während die Teilkaskoversicherung beispielsweise Schäden durch Naturgewalten, Feuer oder Glasbruch und Wildunfälle abdeckt, übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden durch Vandalismus und selbstverursachten Schäden sowie nach Fahrerflucht einer nicht ermittelbaren Person.

Generell gilt: Je neuer und teurer Ihr Auto, desto umfangreicher sollte der Kaskoschutz sein.

Generell können Sie immer dann Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie Ihr Auto (neu oder gebraucht) erstmalig auf sich zulassen. Sie können Ihre Kfz-Versicherung selbstverständlich auch ordentlich zum Vertragsablauf kündigen. In der Regel ist der Stichtag der 30. November eines Jahres. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schadenfall möglich – in der Regel innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht.

Nur bei wenigen Gesellschaften beginnt und endet das Versicherungsjahr am Datum der Zulassung – damit sind diese von der o. g. allgemeinen Regelung ausgeschlossen.

Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Höhe der Prämie teils signifikant beeinflussen. Generell gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Sie sollten jedoch immer in der Lage sein, im Schadenfall die vereinbarte Selbstbeteiligung immer auch selbst bezahlen zu können.

Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF) erkennt man die Anzahl Ihrer schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf Ihres Vertrags. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto geringer wird Ihre Schadenfreiheitsklasse und somit auch günstiger Ihr Versicherungsbeitrag.

Machen Sie in jedem Fall ein paar aussagekräftige Bilder vom Schaden, gegebenenfalls sollten Sie abhängig von der Sachlage die Polizei vor Ort hinzuziehen. Im Anschluss informieren Sie uns bitte telefonisch oder über das Schadenformular auf dieser Seite.